Markus Fahrschule
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Führerscheinklassen –

Jede Klasse ist eine Klasse für sich

Egal welche Führerscheinklasse Du gern machen möchtest, jede Klasse ist eine Klasse für sich.
Wir bieten die gängigen Führerscheinklassen an. Auch der Führerschein mit 17 ist bei uns möglich.

Hol Dir jetzt alle Infos zu Deinem Führerschein mit 17.

Folgende Führerscheinklassen bieten wir bei uns an:

Fahrerlaubnisklassen Auto

Klasse B

Mindestalter:

18 Jahre (bzw. 17 bei Begleitendem Fahren "BF17")


KFZ:

Mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3,5 t und max. 9 Sitzplätzen (inkl. Fahrer).


Anhänger:

Mit der Klasse B darfst Du folgende Anhänger ziehen:

  • Anhänger bis 750 kg zG,
  • Anhänger über 750 kg zG, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3.500 kg.


Eingeschlossene Klassen:

AM, L


Theorie:

  • 12 Doppelstunden Grundstoff
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff

 

Praxis:

  • Grundausbildung
  • 5 Stunden Überland
  • 4 Stunden Autobahn
  • 3 Stunden Nachtfahrt

 

Führerscheinantrag:

Für den Antrag zu den Klassen B benötigst Du:

  • 1 Passbild
  • Sehtest
  • Kurs in Sofortmaßnahmen am Unfallort

 

 


Klasse BE

Mindestalter:

18 Jahre (bzw. 17 bei Begleitendem Fahren "BF17")

Vorbesitz:

Klasse B

Fahrzeuge:

Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:

  • zG* des Anhängers über 750 kg, aber max. 3,5 t

 

Keine Theorieprüfung, aber praktische Prüfung erforderlich

Die Bearbeitung des Führerscheinantrags durch die Behörden dauert ca. 3 - 6 Wochen. Erst wenn dieser bei uns vorliegt kannst Du die theoretische Prüfung ablegen. Den Führerscheinantrag bekommst Du bei uns .

* = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit


Theorie:

  • keine Theorieausbildung vorgeschrieben

 

Praxis:

  • Grundausbildung
  • 3 Stunden Überland
  • 1 Stunden Autobahn
  • 1 Stunden Nachtfahrt

 

Führerscheinantrag:

Für den Antrag zu den Klassen BE benötigst Du:

  • 1 Passbild
  • Sehtest

Klasse B & Schlüsselzahl 197

Mindestalter:

18 Jahre (bzw. 17 bei Begleitendem Fahren "BF17")


KFZ:

Mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3,5 t und max. 9 Sitzplätzen (inkl. Fahrer).


Eingeschlossene Klassen:

AM, L


Theorie:

  • 12 Doppelstunden Grundstoff
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff

 

Praktische Ausbildung und Prüfung:

  • Grundausbildung
    Die Grundausbildung findet zum Großteil auf einem Automatikfahrzeug statt. Es kann auch mit einem Schaltfahrzeug begonnen werden.
  • 5 Stunden Überland
  • 4 Stunden Autobahn
  • 3 Stunden Nachtfahrt

Besondere Ausbildungsfahrten:

  • Die besonderen Ausbildungsfahrten können zum Teil auf einem Automatikfahrzeug wie auch auf einem Schaltfahrzeug stattfinden

Prüfungsvorbereitung und Feststllung der Prüfungsreife:

  • Die Prüfungsvorbereitung wie auch die Prüfung selbst findet auf einem Automatikfahrzeug statt.
    Es ist eine Testfahrt von mind. 15 Minuten Dauer vorgeschrieben. Die Testfahrt muss vor der fahrpraktischen Prüfung
    erfolgreich absolviert sein.
    Sie darf erst durchgeführt werden, wenn mind. 10 Übungsstunden auf einem Schaltfahrzeug absolviert wurden.
    In dieser Testfahrt wird durch den Fahrlehrer festgestellt, dass der Fahrschüler das Schaltfahrzeug sicher,
    verantwortungsvoll und umweltbewusst bedienen kann.
    Bei erfolgreich absolvierter Testfahrt wird dem Fahrschüler darüber eine Bescheinigung ausgehändigt.

Praktische Prüfung:

  • Die Prüfungsfahrt findet auf einem Automatikfahrzeug statt

 

Führerscheinantrag:

Für den Antrag zu den Klassen B benötigst Du:

  • 1 Passbild
  • Sehtest
  • Kurs in Sofortmaßnahmen am Unfallort

 

Klasse B mit Schlüsselzahl 97 - weitere Informationen

Mit einem Führerschein mit der Schlüsselzahl 197 darf auch im Ausland ein Schaltfahrzeug gefahren werden.
Die dreistellige Schlüsselzahl hat nur nationale Bedeutun und dokumentiert, dass die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde und hat somit keine einschränkende Wirkung.

Zunächst gibt es keinerlei Nachteile der Klasse B mit Schlüsselzahl 197 gegenüber der Klasse B ohne Schlüsselzahl.
Nach bestandener Prüfung dürfen mit beiden Führerscheinen dieselben Fahrzeuge gefahren werden.
Wenn später eine weitere Fahrerlaubnisklasse erworben wird, kann es zu Nachteilen kommen.


Fahrerlaubnisklassen Motorrad

Klasse A1

Mindestalter:

16 Jahre
 

2-rädrige Krafträder mit:

  • Hubraum max. 125 cm3 Hubraum
  • Leistung max. 11 kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kw

 

3-rädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern mit:

  • Hubraum über 50 cm3 (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH* über 45 km/h
  • Leistung max. 15 kW

 

Eingeschlossene Klassen: 

AM


Theorie:

  • 12 Doppelstunden Grundstoff***
  • 4 Doppelstunden Zusatzstoff
     

Praxis:

  • Grundausbildung
  • 5 Stunden Überland
  • 4 Stunden Autobahn
  • 3 Stunden Nachtfahrt
     

Führerscheinantrag:

Für den Antrag zu der Klassen A1 benötigst Du:

  • 1 Passbild
  • Sehtest
  • Kurs in Sofortmaßnahmen am Unfallort

Klasse A2

Mindestalter: 

18 Jahre
 

Krafträder:

  • Leistung max. 35 kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg

 

!!! Bei 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich !!!
 

Eingeschlossene Klassen:

AM, A1


Theorie:

  • 12 Doppelstunden Grundstoff***
  • 4 Doppelstunden Zusatzstoff
  • Beim Aufstieg von A1 zu A2 (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist kein Theorieunterricht und keine Theorieprüfung vorgeschrieben
     

Praxis:

  • Grundausbildung
  • 5 Stunden Überland
  • 4 Stunden Autobahn
  • 3 Stunden Nachtfahrt
  • Beim Aufstieg von A1 zu A2 (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist keine Fahrstunde vorgeschrieben.
  • bei weniger als 2 Jahre Vorbesitz von A1 sind vorgeschrieben: 3 Überland, 2 Autobahn, 1 Nacht
     

Führerscheinantrag:

Für den Antrag zu der Klasse A2 benötigst Du:

  • 1 Passbild
  • Sehtest
  • Kurs in Sofortmaßnahmen am Unfallort

Klasse A

Mindestalter: 

20 Jahre beim Aufstieg von A2 auf A, 21 Jahre bei Trikes, 24 Jahre beim Direkterwerb 
 

2-rädrige Krafträder mit:

  • Hubraum über 50 cm3
  • bbH* über 45 km/h
     

3-rädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern mit:

  • Hubraum über 50 cm3 (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH* über 45 km/h

Leistung über 15 kW


Theorie:

  • 6 Doppelstunden Grundstoff (außer man besitzt noch gar keinen Führerschein, dann 12 Std.)
  • 4 Doppelstunden Zusatzstoff
  • Beim Aufstieg von A2 zu A (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist kein Theorieunterricht und keine Theorieprüfung vorgeschrieben
     

Praxis:

  • Grundausbildung
  • 5 Stunden Überland
  • 4 Stunden Autobahn
  • 3 Stunden Nachtfahrt
  • Beim Aufstieg von A2 zu A (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist keine Fahrstunde vorgeschrieben.
  • bei weniger als 2 Jahre Vorbesitz von A2 sind vorgeschrieben: 3 Überland, 2 Autobahn, 1 Nacht
  • von A1 auf A sind vorgeschrieben (Mindestalter 24 Jahre): Grundausbildung, 3 Überland, 2 Autobahn, 1 Nacht
     

Führerscheinantrag:

Für den Antrag zur Klasse A benötigst Du:

  • 1 Passbild
  • Sehtest
  • Kurs in Sofortmaßnahmen am Unfallort 

Termin-Board

INFO

Unser Büro bleibt vom 10.02.23 bis 13.02.23 geschlossen!

 

Neu bei uns.....B197

Prüfung auf Automatik, und danach trotzdem auch Schaltwagen fahren..... Auch für schon angemeldete Schüler.

 

Info Motorradausbildung:

Die gesamte Schutzkleidung (Motorrad-Schuhe/-Hose/-Jacke/-Helmund -Handschuhe) müssen vom Schüler mitgebracht werden.

 

Technik-Lektion Theorie A1/A2/A/B196

Lektion 1+2: 26.01.23 ab 17 Uhr

Lektion 3+4:  27.01.23 ab 17 Uhr

Nächster Termin in Planung

Theoriekurs Fasching

jetzt Plätze sichern und loslegen!

Beginn Kurs: 16.02.2023

Ende Kurs:     24.02.2023

 

Öffnungszeiten

Büro Esslingen:

Montag - Donnerstag
13:30 - 18:00 Uhr

Freitag
13:30 - 16:00 Uhr

Bitte um Terminvereinbarung!

 

Theoriezeiten

Esslingen:

Montag & Mittwoch
18:30 - 20:00 Uhr

 

 

 

 

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